Wenn zwei sich in einem Punkt Z schneidende Geraden (g1 und g2) von zwei zueinander
parallelen Geraden geschnitten werden, gilt:
1. Je zwei Abschnitte auf g1 verhalten sich wie die entsprechenden Abschnitte auf g2.
2. Die Abschnitte auf den Parallelen verhalten sich wie die von Z aus gemessenen
entsprechenden Abschnitte auf g1 (bzw. auf g2).
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